In Deutschland existieren lediglich zwei freie Heilberufe:

 

1. Der Arzt, welcher die berufsmäßige Heilkunde allein aufgrund seiner Approbation ausübt.

2. Der Heilpraktiker, der die berufsmäßige Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein (also ohne ärztliche Approbation) ausüben darf. Er verfügt über umfangreiche Grundkenntnisse in der Human- bzw. Naturmedizin und übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus.

Angehörige der nachfolgend aufgeführten medizinischen Berufe, wie z. B. Physiotherapeuten, MasseureKrankengymnasten, Ergotherapeuten und Krankenpfleger sind grundsätzlich nicht befugt, eigenverantwortlich Heilkunde auszuüben.

Sie sind in aller Regel auf Vorgaben bzw. Verordnungen der Ärzte angewiesen. Diese Berufe zählen damit zu den sogenannten Heilhilfsberufen.


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